Die Charta
Charta der Rechte des Kindes
vor, während und nach der Geburt
Einleitung​
Die Charta wurde von der Mitgliederversammlung der internationalen Studiengemeinschaft für pränatale und perinatale Psychologie und Psychotherapie (ISPPM) in Heidelberg am 3. Juni 2005 beschlossen und verabschiedet.
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Die Forschungen zur frühen Entwicklung des Kindes belegen, dass das individuelle und soziale Leben des Kindes bereits vor der Geburt beginnt. Die Zeit vor, während und nach der Geburt ist als Kontinuum zu betrachten, in dem unterschiedlichste Entwicklungs- und Lernprozesse miteinander verwoben, voneinander abhängig und aufeinander bezogen sind. Das Fundament unserer grundlegenden Gefühle von Sicherheit und Vertrauen wird in dieser Zeit gelegt. ​Eine Grundvoraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung ist eine wechselseitige Bezogenheit.
Auch das Kind vor der Geburt ist schon ein eigenständiges Wesen. Die Rechte des Kindes (von der UN Konvention verabschiedet), sollten in diesem Sinne erweitert werden. Die folgende Charta der „Rechte des Kindes“ vor, während und nach der Geburt versucht diese Rechte konkret zu machen. Hierbei geht es um grundlegende geistige, seelische und körperliche Bedürfnisse, die erfüllt sein müssen, um eine gesunde Entwicklung des Kindes zu ermöglichen (vgl. www.isppm.de).
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Selbstverständlich stehen diese Rechte auch in Beziehung zu den Rechten anderer Personen, insbesondere denen der Mutter und der Familie. Es ist nötig, einen Ausgleich zwischen ihnen zu finden mit Verständnis für die zugrunde liegenden Bedürfnisse aller, einschließlich denen der Kinder.
Bestimmungen
artikel 1
Jedes Kind hat das Recht, schon vor der Geburt als eigene Person geachtet und respektiert zu sein.
artikel 2
Jedes Kind hat das Recht auf eine sichere vorgeburtliche Beziehung und Bindung.
artikel 3
Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass während der Schwangerschaft und Geburt seine Erlebens-Kontinuität beachtet und geschützt wird.
artikel 4
Jedes Kind hat das Recht darauf, dass medizinische Interventionen, von Anfang an immer auch auf ihre seelische Auswirkungen hin reflektiert und verantwortet werden.
artikel 5
Jedes Kind hat das Recht auf Hilfen für einen liebevollen und bezogenen Empfang in der Welt, der ihm eine sichere nachgeburtliche Bindung erlaubt.
artikel 6
Jedes Kind hat das Recht auf eine hinreichend gute Ernährung vor und nach der Geburt. Jedes Kind sollte nach Möglichkeit gestillt werden.
artikel 7
Mit den Kinderrechten verbunden ist es ein Recht der künftigen Generationen, dass die Gesellschaft ihnen die Möglichkeit gibt, ihre eigenen Potentiale als Paar und als Eltern zu entwickeln.
artikel 8
Mit diesem Recht auf Entwicklung elterlicher Kompetenz ist das Recht des Kindes auf verantwortliche, feinfühlige und bezogene Eltern und Ersatzpersonen verbunden.
artikel 9
Um diese Rechte des Kindes zu gewährleisten, haben die gesellschaftlichen Institutionen die Pflicht, die Eltern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen.